Produktions- und Handelsfirmen, welche gefährliche Güter empfangen, verarbeiten, verpacken, versenden, verladen und befördern, Behörden beim Bund und bei den Kantonen im Bereich der Zulassung von Gefahrgutumschliessungen und der Überwachung der Beförderung gefährlicher Güter, Behörden beim Bund und Kantonen, welche Betriebe beaufsichtigen, welche Gefahrgutbeauftragte schulen und prüfen, bzw. beschäftigen, Verbände und Dachorganisationen mit Mitgliederfirmen in oben genannten Bereichen.